§ 73 Abs 2 AVG (Entscheidungspflicht, Verletzung, Devolutionsantrag; Devolutionsantrag eines Nachbarn im Bauverfahren vor Erlassung einer Baubewilligung, Unzulässigkeit, Verpflichtung der Behörde zur Zurückweisung, diesbezüglich Entscheidungspflicht)