§ 53 Abs 1 VwGG (gemeinsame Beschwerde mehrerer Beschwerdeführer gegen einen Bescheid, Kostenersatzregel; keine Anwendung auf den Fall, dass die Beschwerdeführer keine einheitliche Prozesspartei darstellen)
VwGH 06.09.2001, 99/03/0424
(S Eisenbahnwesen)