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VwGH 30. 7. 2002, 2002/05/0730 (STRASSENWESEN)

JudikaturSTRASSENWESENZfV 2004/483ZfV 2004, 261 Heft 2 v. 3.5.2004

§ 12 Abs 3 Nö StrG 1999 (Bewilligungsverfahren, Durchführung einer mündlichen Verhandlung)

§ 12 Abs 4 Nö StrG 1999 (ebenso; Beiziehung der für die Beurteilung des Vorhabens und seiner Auswirkungen erforderlichen Sachverständigen; zwingende Anordnung; Sachverständige auch bezüglich möglicher Setzungen angrenzender Gebäude erforderlich)

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