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VwGH 17. 12. 2002, 99/11/0096 (SOZIALHILFE)

JudikaturSOZIALHILFEZfV 2004/459ZfV 2004, 245 Heft 2 v. 3.5.2004

§ 13 Tiroler Sozialhilfegesetz idF LGBl 1999/5 (Kostentragungspflicht im Allgemeinen; Kostentragung durch Land und Gemeinden; Land hat grundsätzlich Aufwand für Hilfe zum Lebensunterhalt zu tragen)

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