§ 7 Abs 1 lit a Z 3 SKAG idF LGBl 2000/24 (Errichtung und Betrieb von Krankenanstalten; Bewilligungen; sachliche Voraussetzungen; Bedarfsprüfung; für Bejahung des Bedarfs ist entscheidend, dass durch Errichtung des selbstständigen Ambulatoriums die ärztliche Betreuung der Bevölkerung wesentlich erleichtert, beschleunigt, intensiviert oder in anderer Weise wesentlich gefördert wird; Vergleich anhand bestehender Behandlungsmöglichkeiten)