§ 29 Abs 3 FSG (Entziehung der Lenkberechtigung; Verfahrensbestimmungen; Auftrag Führerschein unverzüglich bei Behörde abzuliefern; mit Ablauf der Entziehungszeit endet Verpflichtung zur Ablieferung des Führerscheines; ab diesem Zeitpunkt ist Vollstreckung der Verpflichtung unzulässig)
§ 5 Abs 1 VVG (Zwangsstrafen)