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VwGH 31. 1. 2003, 99/02/0339 (GRUNDVERKEHRSRECHT)

JudikaturGRUNDVERKEHRSRECHTZfV 2004/438ZfV 2004, 239 Heft 2 v. 3.5.2004

§ 53 Abs 1 Stmk GVG (Genehmigungsverfahren, Parteien, ua Miteigentümer; uneingeschränktes Mitspracherecht, keines; Geltendmachung nur im Gesetz eingeräumter subjektiver Rechte; subjektives Recht auf Versagung der grundverkehrsbehördlichen Bewilligung bzw der richtigen Anwendung von Ausnahmebestimmungen, keine; Wahrung der öffentlichen Interessen durch Grundverkehrsbehörde allein)

VwGH 31.01.2003, 99/02/0339

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