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VwGH 17. 12. 2002, 2000/11/0344 (GESUNDHEITSWESEN)

JudikaturGESUNDHEITSWESENZfV 2004/429ZfV 2004, 235 Heft 2 v. 3.5.2004

§ 5 Psychologengesetz (Auflistung jedenfalls zu vertiefender Lehrinhalte)

§ 7 Abs 1 Psychologengesetz (Vermittlung der Lehrinhalte gemäß § 5 erfolgt durch bescheidmäßig anerkannte Einrichtungen)

§ 7 Abs 2 Psychologengesetz (Pflicht zur Vorlage eines detaillierten Lehrcurriculums sowie von Unterlagen über Zahl, Bestellung und Qualifikation des erforderlichen Lehrpersonals anlässlich der Anmeldung zur Anerkennung)

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