§ 36 FrG 1997 (Aufenthaltsverbot, unbefristetes; Zukunftsprognose; strafgerichtliche Verurteilungen)
§ 37 Abs 2 FrG 1997 (Eingriff in das Privat- und Familienleben, schwerer; familiäre Bindungen; öffentliche Ordnung und Sicherheit, Gefährdung der; Interessenabwägung)