§ 33 Abs 1 FrG 1997 (Ausweisung; Eingriff in das Privat- und Familienleben; Verhältnisse im Heimatland, nicht relevante; Mitausweisung von Gattin und minderjährigen Kindern)
§ 37 Abs 1 FrG 1997 (Ausweisung; Schutz des Privat- und Familienlebens; Schutz der öffentlichen Ordnung; Arbeitsmarktintegration, fehlende; Interesse, öffentliches)