§ 14 Abs 2 FrG 1997 (Niederlassungsbewilligung; ausnahmsweise Inlandsantragstellung, keine; Asylwerber, abgewiesener; Beschäftigungsbewilligung)
VwGH 26.11.2002, 2002/18/0235
Da sich der Bf unbestrittenermaßen im Zeitpunkt seiner A-Stellung im Inland aufgehalten hat, ist dem § 14 Abs 2 erster Satz FrG nicht Genüge getan. Dieser Umstand bildet einen Versagungsgrund. Sein Vorliegen hat die Abweisung des A zur Folge (VwGH 99/19/0207).