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VwGH 12. 11. 2002, 2002/05/0062 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 2004/367ZfV 2004, 202 Heft 2 v. 3.5.2004

Art II Abs 3 Oö BauO-Nov 1998, LGBl 70 (Übergangsbestimmung; Fortführung anhängiger Verfahren nach den bisherigen Bestimmungen; auch Bebauungspläne oder Flächenwidmungspläne in der am Stichtag geltenden Fassung anzuwenden; im Einzelfall keine Verletzung, wenn ungeachtet Heranziehung des neuen Bebauungsplanes durch Vorstellungsbehörde im Ergebnis Vorschriften von der Gemeindebehörde zutreffend angewendet und Bebauungsplan damit eingehalten)

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