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VwGH 24. 10. 2002, 2000/06/0155 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 2004/359ZfV 2004, 199 Heft 2 v. 3.5.2004

§ 4 Abs 1 Vbg BauG (Baugrundstücke, Voraussetzungen; keine Gefährdung durch Lawinen, Hochwasser, Vermurung, Steinschlag udgl; Berücksichtigung von Gefahren aus Wald kompetenzrechtlich zulässig)

VwGH 24.10.2002, 2000/06/0155

Der Umstand, dass diese Gefahr aus einem Wald droht, der grundsätzl den Regelungen des ForstG unterliegt, ändert daran nichts. Dem BaurechtsG-Geber steht es offen, an eine solche Gefahr bei der Frage der Geeignetheit eines Grundstückes zur Bebauung anzuknüpfen. Auch der Umstand, dass die Geeignetheit des verfahrensggstndl Grundstückes bei der im Jahr 1985 erfolgten Erteilung der Bew des auf dem Grundstück befindl Wohnhauses samt der freistehenden Garage offensichtl anders beurteilt wurde, führt nicht zur Rechtswidrigkeit des angef B, weil einerseits die Geeignetheit eines Baugrundstückes zur Bebauung gem § 4 BauG aus Anlass jeder weiteren BauBew neu überprüft werden muss und andererseits nicht ausgeschlossen ist, dass das damals zu beurteilende Projekt den fragl Gefahren gegenüber ausreichenden Schutz gewährte. Eine Bindung an die Beurteilung dieser Frage in einem vorangegangenen BauBew-B kann mangels Vorliegens derselben Sache, über die entschieden werden soll, nicht angenommen werden. Abw.

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