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VwGH 12. 11. 2002, 2002/07/0089 (ABFALLWIRTSCHAFT)

JudikaturABFALLWIRTSCHAFTZfV 2004/9ZfV 2004, 31 Heft 1 v. 1.3.2004

§ 16 Wr AWG (öffentliche Müllabfuhr; obliegt der Gemeinde Wien; ist öffentlich-rechtlich organisiert; Magistrat ist mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet; behördliche Befehls- und Zwangsgewalt)

§ 19 Abs 1 Wr AWG (Einrichtungen der öffentlichen Müllabfuhr; Gemeinde Wien hat Sammelbehälter bereit zu stellen; Aufstellungsort ist vom Magistrat anzuordnen; Magistrat hat hoheitliche Befugnisse)

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