§ 36 Abs 2 Z 1 FrG 1997 (unbefristetes Aufenthaltsverbot; Verurteilung zu Sexualdelikt an Minderjähriger; Ermessensausübung der Behörde)
§ 37 FrG 1997 (ebenso; zur Erreichung der Ziele in Art 8 Abs 2 EMRK; Schutz der Rechte und Freiheiten anderer; gemeinsamer Haushalt mit Kindern und Ehegattin)