§ 6 Abs 1 AsylG 1997 (Abweisung von Asylanträgen als offensichtlich unbegründet, keine Behauptung über Bedrohung iSd FlKonv im Herkunftssaat; keine Prüfung einer inländischen Fluchtalternative im Rahmen des Verfahrens nach § 6 )
VwGH 22.10.2002, 2001/01/0365