§ 7a Abs 2 AWG (Maßnahmen zur Abfallvermeidung; Feststellungsbescheid)
§ 7 Abs 2 VerpackVO (Ausnahmebestimmungen für Verpackungen, die mit Anhaftungen in einer Weise verunreinigt sind, dass sie die Wiederverwendung oder Verwertung verhindern oder unverhältnismäßig erschweren; Fleischfolie; ausschließlich rechtliche Beurteilung; Ergebnis muss nicht mit Beurteilung der Auffassung eines Abfallsammlers- und -verwerters übereinstimmen)