§ 7 AsylG 1997 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung; maßgebliche Wahrscheinlichkeit; bereits stattgefundene Verfolgung nicht erforderlich, objektive konkrete Gefahr ausreichend, Minderheitsangehöriger in Somalia, Yiber-Stamm, individuelle Gefährdung durch religiös-fundamentalistische Strömungen, interne Schutzalternative, Erfordernis der ungefährdeten Erreichbarkeit eines sicheren Gebiets, Gefahr bei Durchreise durch Gebiete verfeindeter Clans)