Art 43 EG (Niederlassungsfreiheit; Prüfung inwieweit rumänisches Zahnarztdiplom einem innerstaatlichen Diplom gleichwertig ist; Vorgehen der Behörde bei teilweiser Entsprechung; Art 43 weiterhin anzuwenden, wenn Fälle nicht von RL über die gegenseitige Anerkennung der Diplome erfasst sind)