§ 4 Z 12 Stmk BauG (bauliche Anlage; Anlage, zu deren Errichtung bautechnische Kenntnisse erforderlich, die mit dem Boden in feste Verbindung gebracht wird und die wegen der Beschaffenheit öffentliche Interessen zu berühren geeignet; Pkw-Abstellflächen)
§ 21 Stmk BauG (bewilligungsfreie Vorhaben; Einhaltung der baurechtlichen Bestimmungen)