§ 69 Abs 1 AVG (Wiederaufnahme; Voraussetzungen; Art 6 MRK ist auf ein Verfahren, in dem über Wiederaufnahme entschieden wird, nicht anwendbar)
§ 70 Abs 3 AVG (ebenso; Ausschluss einer abgesonderten Berufung gegen die Bewilligung oder Verfügung der Wiederaufnahme; dies stellt keinen Verstoß gegen Art 6 MRK dar)