Art 139 Abs 1 B-VG (Verordnungsprüfungsverfahren; Antrag eines UVS, Legitimation, keine, mangelnde Anwendung im Verfahren)
Art 140 Abs 1 B-VG (Gesetzesprüfungsverfahren; Antrag eines UVS; entschiedene Sache, keine; vorangehendes Erkenntnis wegen dieser Gesetzesstellen nach Anfechtung durch VwGH; Identität, keine infolge neuer Fassung; andere verfassungsrechtliche Bedenken)