Art 140 Abs 1 letzter Satz B-VG (Gesetzesprüfung, Individualantrag, Legitimation, keine; zumutbarer Umweg; auch aussichtsloser Bewilligungsantrag ist zu stellen)
§ 2 Oö SpielapparateG 1999 (Spielapparat, Begriff; Vorrichtung zur Durchführung von Spielen)