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VfGH 25. 2. 2003, V 73/02 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 2004/297ZfV 2004, 141 Heft 1 v. 1.3.2004

§ 43 Abs 1 StVO (Verkehrsverbote, Verkehrserleichterungen und Hinweise; dauernde Verkehrsbeschränkungen; Geschwindigkeitsbeschränkung; gebotene Interessensabwägung, hinreichende Ermittlungsgrundlage, keine; bloßer Hinweis auf „keine Bedenken“)

Verordnung der BH Innsbruck vom 4. 11. 1993 Z 4-59/15-8/93 (Geschwindigkeitsbeschränkung für gesamtes Ortsgebiet von Volders)

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