keine Verletzung (Bescheid)
VfGH 11.06.2003, B 130/02
Keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch die Verneinung des Vorliegens einer Verwendungsänderung des Beschwerdeführers im Rahmen der Auflassung einer universitären Forschungsstelle aufgrund einer durch das UOG 1993 notwendigen Organisationsänderung.