§ 3 Abs 1 Z 4 Sbg BauPolG (anzeigepflichtige Maßnahme; erhebliche Änderung bestimmter bewilligungspflichtiger Vorhaben; unsachliche Einbeziehung derartiger Maßnahmen in das Anzeigeverfahren)
§ 3 Abs 4 Sbg BauPolG (Nichtigerklärung; kein Rechtsanspruch des Nachbarn)