§ 42 Abs 1 AVG (Ermittlungsverfahren; Einwendungen; einem Vorbringen, das in Bedingungsform gekleidet ist, ist nicht von vornherein und in jedem Fall der Charakter als Einwendung abzusprechen; Einzelfallentscheidung)
§ 102 Abs 1 lit b WRG 1959 (Parteistellung im Wasserrechtsverfahren; Beschwerdeführer verfügt über verbüchertes Wasserbezugsrecht; hat Parteistellung)