§ 69 Abs 1 Z 2 AVG (Wiederaufnahme des Verfahrens; Wiederaufnahmegründe; neue Tatsachen und Beweismittel; Herbeiführung eines anders lautenden Bescheides, keine; Verwaltungsstrafverfahren; Strafbarkeit des Verhaltens auch bei Aufnahme angebotener Beweise)
VwGH 09.10.2002, 2000/04/0077