§ 44a Z 1 VStG (Straferkenntnis, Spruch, die als erwiesen angenommene Tat; Übertretung von Arbeitnehmerschutzvorschriften, Tatort, Sitz der Unternehmensführung; hier: keine Angaben zum Sitz und zum Ort der mangelnden Vorsorgehandlung)
VwGH 11.10.2002, 2000/02/0187