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VwGH 18. 7. 2002, 2002/20/0344 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2004/205ZfV 2004, 103 Heft 1 v. 1.3.2004

§ 46 VwGG (Wiedereinsetzung; Versäumung der Beschwerdefrist; Rechtsanwalt; kein minderer Grad des Versehens; Fristvormerkkalender; Kanzleikraft; Vorlage des Aktes; Kontrollsystem)

VwGH 18.07.2002, 2002/20/0344

Das Vorbringen im WE-A lässt sich dahin verstehen, der Kanzleibetrieb des Verfahrenshelfers sei derart organisiert, dass einlangende Schriftstücke (nach Erfassung im EDV-System) dem RA noch am selben Tag zur Kontrolle der von der Kanzleikraft im Fristvormerkkalender eingetragenen Frist und zur allfälligen weiteren Bearbeitung vorgelegt werden. Entgegen dieser „ständigen Administration im Sekretariat“ sei jedoch die „EDV-Erfassung“ und Aktenvorlage an den RA nicht am Zustelltag, dem 8. 5. 2002, sondern tatsächl erst am 10. 5. 2002 erfolgt und darüber hinaus die Berechnung der BeschwFrist und deren Eintragung im Fristvormerkkalender von der Kanzleikraft unterlassen worden. Ausgehend von der (irrtüml) Annahme des RA, die erwähnte übl Vorgangsweise sei auch im vorliegenden Fall eingehalten worden, habe er bei der (erst) durch ihn vorgenommenen Berechnung des Endes der BeschwFrist unterstellt, der 10. 5. 2002 sei der Tag der Zustellung gewesen.

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