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VwGH 21. 11. 2002, 2002/07/0126 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2004/201ZfV 2004, 102 Heft 1 v. 1.3.2004

§ 46 Abs 3 VwGG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Tatsachenirrtum über Ablauf der Frist zur Erhebung der VwGH-Beschwerde; Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses; es kommt darauf an, wann der Beschwerdeführer erstmals den Tatsachenirrtum erkennen konnte und musste; dieser Zeitpunkt kann auch der Zeitpunkt der Zustellung des Beschlusses über die Zurückweisung der Beschwerde wegen Verspätung sein)

VwGH 21.11.2002, 2002/07/0126

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