§ 50 Abs 1 Z 1 Stmk VergabeG (Anbotsausscheidung vor Wahl des Angebotes für Zuschlag, ua fehlende technische Leistungsfähigkeit; Asphaltmischanlage; Nichteinhaltung der Frist zur Leistungserbringung)
VwGH 09.10.2002, 2000/04/0037
Im BeschwFall hat die Bestbieterin ein von der Ausschreibung abweichendes Anbot gelegt, ist ihrem (dem Anbot beiliegenden) Schreiben vom 12. 2. 1999 doch die Erklärung zu entnehmen, dass „die neue Asphaltmischanlage, die in den nächsten Wochen im Gd-Gebiet G errichtet wird, ab 17. 5. 1999 betriebsbereit sein wird“. In der Ausschreibungsbekanntmachung wurde die Frist für die Leistungserbringung ausdrückl mit „Beginn 1. 3. 1999, Ende 20. 12. 1999“ bestimmt. Die Bestbieterin war demnach - nach dem in ihrer Erklärung bekannt gegebenen Zeitpunkt der Einsatzfähigkeit der Asphaltmischanlage - nicht in der Lage, im Zeitraum 1. 3. 1999 bis 16. 5. 1999 aus der Asphaltmischanlage G Heißmischgut zu liefern.