Art 7 Abs 1 B-VG (Gleichheitsgebot, Verletzung, keine; unterschiedliche Behandlung von Haustürgeschäften und Werbeveranstaltungen zulässig; Schutz der Konsumenten, psychologischer Kaufzwang, Gruppendynamik)
Art 7 Abs 1 B-VG (Gleichheitsgebot, Verletzung, keine; unterschiedliche Behandlung von Haustürgeschäften und Werbeveranstaltungen zulässig; Schutz der Konsumenten, psychologischer Kaufzwang, Gruppendynamik)