§ 30 Abs 1 UVP-G (Bürgerbeteiligung; Änderungen von Eisenbahntrassen; viergleisiger Ausbau der Westbahn im Abschnitt Aschbach-Krenstetten)
§ 30 Abs 3 UVP-G (Bürgerbeteiligung; nur bei Hochleistungsstrecken, für die eine Trassenverordnung vorgesehen ist)