§ 2 Stmk LdStVG 1964 (öffentliche Straßen, Begriff; ua bei ausdrücklicher Widmung durch die zuständigen Stellen)
§ 8 Abs 3 Stmk LdStVG 1964 (öffentliche Interessentenwege, Gemeindestraßen; Auflassung durch Verordnung der Gemeinde; keine Bedeutung eines baurechtlichen Widmungsbewilligungsbescheides, der auf Plan mit Eintragungen hinsichtlich der Zufahrt Bezug nimmt)