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VwGH 26. 11. 2002, 2001/11/0322 (SOZIALHILFE)

JudikaturSOZIALHILFEZfV 2004/163ZfV 2004, 93 Heft 1 v. 1.3.2004

§ 23 Abs 7 Stmk SHG (vorläufige und endgültige Kostentragung; anerkannte oder nach Abs 8 rechtskräftig festgestellte Ersatzansprüche verjähren nach 30 Jahren)

§ 23 Abs 8 Stmk SHG (über Streitigkeiten hinsichtlich der endgültigen Kostentragungspflicht entscheidet die LReg)

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