§ 7 Frischfleisch-HygieneV (Hygienebestimmungen für Betriebspersonal, Räume, Einrichtungsgegenstände und Arbeitsgeräte in Betrieben; Bestimmungen gelten auch für Betriebe mit geringer Produktion; Betreten des Betriebes durch betriebsfremde Personen)
§ 15a Frischfleisch-HygieneV (Betriebe mit geringer Produktion; Zerlegungsbetrieb; Begriff; Sonderbestimmungen)