§ 45 Abs 6 KFG 1967 idF BGBl I 2002/80 (Probefahrten; bereits eine rechtskräftige Bestrafung wegen Nichteinhaltung der Bestimmungen vor eineinhalb Jahren; jetzt wiederholter Verstoß gegen die Aufzeichnungspflicht; verstrichene Zeit kann nicht zu Gunsten des Beschwerdeführers ins Gewicht fallen)
§ 45 Abs 6a KFG 1967 idF BGBl I 2002/80 (ebenso; Aufhebung der Bewilligung)