§ 3 Abs 1 Z 2 FSG (Erteilung der Lenkerberechtigung; Verkehrszuverlässigkeit)
§ 7 Abs 3 Z 3 FSG (Verkehrszuverlässigkeit; bestimmte erwiesene Tatsachen; ein Verhalten, das geeignet ist, besonders gefährliche Verhältnisse herbeizuführen)
§ 25 FSG (Dauer der Entziehung bei mangelnder Verkehrszuverlässigkeit)