§ 4 Abs 1 Z 5 lit b KflG 1952 (Konzession, Grund für Nichterteilung; Gefährdung der Verkehrsaufgaben bestehender Verkehrsunternehmer, Fahrgastausfall, Einnahmenausfall; Ermittlungspflicht)
VwGH 14.11.2001, 98/03/0321
1. Für die Beurteilung, ob die Voraussetzungen einer Konzessionserteilung iSd § 4 KflG vorliegen, ist die Sachlage im Zeitpunkt der B-Erlassung maßgebl; auf die im Zeitpunkt der Antragstellung tatsächl gegebenen Verhältnisse kommt es - mangels einer dies anordnenden Rechtsvorschrift - jedoch nicht an.