§ 10 PVG
Personalvertretung 23.06.2003, A 12 - PVAK/03-7
Zu Aufgaben der PV gehört es nicht, sich zur Unterstützung von Personalvertretungsanliegen an Abgeordnete zu wenden oder für den solche Anliegen unterstützenden Abgeordneten eine Wahlempfehlung bei Wahlen zu einem allgemeinen Vertretungskörper abzugeben.