§§ 9 Abs 1 bis 3, 10 Abs 5 PVG
Personalvertretung 24.03.2003, A 32 - PVAK/02-7
Bei der beantragten Inkraftsetzung des 1997 erzielten Verhandlungsergebnisses über eine Uniformierungsvorschrift für die JW handelt es sich um eine alle JW-Bed des Ressorts betreffende Angelegenheit, deren Mitwirkung zu den Aufgaben des ZA gehört. Der DStL hat ohne unnötigen Aufschub unter Angabe der Gründe dem ZA schriftlich mitzuteilen, wenn er diesem Antrag nicht nachkommen kann.