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Personalvertretung 18. 2. 2002, A 42-PVAK/01-6

JudikaturZfV 2003/1789ZfV 2003, 816 Heft 6 v. 5.1.2004

§ 9, 10 Abs 7 PVG, § 16 Z 5 und 6 BMG 1986

Personalvertretung 18.02.2002, A 42 - PVAK/01-6

Mit der zum 1. 4. 2000 erfolgten Auflassung des BM für Umwelt, Jugend und Familie durch die BMG-Novelle 2000 ist die Geschäftsordnung dieses Ressorts außer Kraft getreten und es gilt aufgrund der Übernahme der beiden Sektionen Jugend und Familie in das BM für soziale Sicherheit und Generationen (vormals BM für Arbeit, Gesundheit und Soziales) die Geschäftsordnung dieses Ressorts auch für diese Bereiche. Da eine ausdrückliche Inkraftsetzung dieser Geschäftsordnung für die Sektionen Jugend und Familie rechtlich nicht notwendig und durch den DG auch nicht erfolgt ist, kann kein Mitwirkungsrecht der PV verletzt worden sein.

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