§ 12 Abs 1 Z 1 Stmk VergabeG 1998 (öffentliche Auftraggeber; ua das Land)
§ 100 Stmk VergabeG 1998 (Vergabekontrollsenat, weisungsfreie Mitglieder)
§ 105 Stmk VergabeG 1998 (Zuständigkeit des Vergabekontrollsenates vor und nach Zuschlagserteilung; Nichtigerklärung bzw Feststellung der Rechtswidrigkeit von Entscheidungen der vergebenden Stelle)