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VfGH 25. 11. 2002, V 7/00 (VERFASSUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERFASSUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2003/1747ZfV 2003, 799 Heft 6 v. 5.1.2004

§ 57 Abs 1 VfGG ( Verordnungsprüfung, Individualantrag; genaue Bezeichnung der bekämpften Verordnung oder Verordnungsstellen; Zitierung einer falschen Nummer des Landesamtsblattes; Bgld Einspeisepreisverordnung)

VfGH 25.11.2002 , V 7/00

Entgegen dem A-Wortlaut wurde im Bgld Landesamtsblatt Nr 27/1999 nicht eine „V des LH von Bgld vom 23. 8. 1999 betreffend die Regelung der Strompreise für Lieferungen elektr Energie an Elektrizitätsversorgungsunternehmen (Bgld Einspeisepreisverordnung)“, sondern die „Öff Ausschreibung der Straßenbauarbeiten - Vollausbau beim Baulos ,OD. Harmisch‘ im Zuge der L 393 Harmischer Straße von km 1,00 bis km 2,34“ kundgemacht. Damit wird dem Erfordernis, die bekämpfte V genau und eindeutig zu bezeichnen, nicht entsprochen (VfSlg 11.888/1988). Zurückw.

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