Art 140 Abs 1 letzter Satz B-VG (Individualantrag, Legitimation, ua aktuelle Beeinträchtigung rechtlich geschützter Interessen, Fehlen eines anderen zumutbaren Rechtsweges; Gerichtsentscheidung zur Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit; Ungewissheit über Dauer eines beim VfGH anhängigen Gesetzesprüfungsantrages sowie Erfolgsaussichten für Legitimation unmaßgeblich)
VfGH 25.11.2002 , G 357/02