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VfGH 3. 12. 2002, B 1256/01 (GLEICHHEIT)

JudikaturGLEICHHEITZfV 2003/1702ZfV 2003, 785 Heft 6 v. 5.1.2004

Verletzung (Bescheid)

VfGH 03.12.2002 , B 1256/01

Anwendung einer wegen Verstoßes gegen das Gleichheitsgebot aufgehobenen baurechtl Best, die den Entfall der Anordnung des Abbruches bei Widerspruch zum FlWPl vorgesehen hatte, weil der A auf Erlassung des entsprechenden FeststellungsB (der jedoch konstitutiven Charakter hat) schon vor der Aufhebung durch den VfGH gestellt worden sei, obwohl der ges Tatbestand eine Beurteilung zum Zeitpunkt der E der Beh erfordert und daher die bereinigte Rechtslage anzuwenden gewesen wäre; B erging somit aufgrund einer als gleichheitswidrig erkannten Rechtslage, Verletzung im Gleichheitsrecht (s Baurecht, Raumordnung).

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