Verletzung (Bescheid)
VfGH 03.12.2002 , B 1256/01
Anwendung einer wegen Verstoßes gegen das Gleichheitsgebot aufgehobenen baurechtl Best, die den Entfall der Anordnung des Abbruches bei Widerspruch zum FlWPl vorgesehen hatte, weil der A auf Erlassung des entsprechenden FeststellungsB (der jedoch konstitutiven Charakter hat) schon vor der Aufhebung durch den VfGH gestellt worden sei, obwohl der ges Tatbestand eine Beurteilung zum Zeitpunkt der E der Beh erfordert und daher die bereinigte Rechtslage anzuwenden gewesen wäre; B erging somit aufgrund einer als gleichheitswidrig erkannten Rechtslage, Verletzung im Gleichheitsrecht (s Baurecht, Raumordnung).