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VfGH 24. 9. 2002, B 103/01 (GLEICHHEIT)

JudikaturGLEICHHEITZfV 2003/1699ZfV 2003, 785 Heft 6 v. 5.1.2004

Verletzung im Gleichheitsrecht durch Anwendung einer vom VfGH bereits als gesetzwidrig aufgehobenen V (Wohlfahrtsfonds der ÄrzteK für Wien), gesetzloses Vorgehen der Beh.

VfGH 24.09.2002 , B 103/01

Mit VfSlg 15.741/2000 wurde die Satzung des Wohlfahrtsfonds der ÄrzteK für Wien idF der K in den Mitteilungen der Wr ÄrzteK, Heft 2b/1999, als gesetzwidrig aufgehoben. Die K dieses Ausspruchs durch die Wr LReg erfolgte in dem am 25. 5. 2000 ausgegebenen Stück des LGBl für Wien unter Nr 24.

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