§ 78 Abs 1 GewO 1994 idF BGBl I 1997/63 ( Betriebsanlagen, Errichtung und Betrieb der Anlage vor Rechtskraft des Genehmigungsbescheides; Ausschluss, Einschränkung auf Berufung des Arbeitsinspektorrates wegen aufrechter Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit von Arbeitnehmern; Ausschluss bei Berufung der Nachbarn, keiner; rechtsstaatlich gebotener Interessenausgleich zwischen Genehmigungswerber und Berufungswerber im Rechtsmittelverfahren, keiner)